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WIEDERHOLUNGSREZEPT

ANFRAGEN

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**HINWEISE:

Bitte beachten Sie, dass in der Regel uns bei gesetzlich versicherten Patienten zum Prüfen von Wiederholungsrezepten zuvor die gültige Versicherungskarte vorliegen muss.

Weiterhin brauchen wir zuvor von allen Patienten eine vor Ort unterschriebene Zustimmung unserer Datenschutzerklärung und bei privat versicherten Patienten zusätzlich  eine aktuelle PVS-Erklärung zum Datenabgleich.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Rezept persönlich oder durch einen schriftlich legitimierten Vertreter vor Ort abholen.

Eine kostenlose Zusendung eines zuvor von uns ärztlich geprüften Wiederholungsrezeptes wird von uns nicht angeboten.

Wir prüfen jeden Einzenfall ärztlich, ob ein erneute persönliche Facharztreevaluation erforderlich ist und kontaktieren Sie bei Erfüllung dieser Voraussetzungen gemäß unserer Vorgaben.

 

 

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